Vorprüfung Verwaltung 


Annahmeverfahren


Bei der Anlieferung von Abfallstoffen zur Deponie werden gem. § 8 DepV z.B. die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

Der Betreiber einer Deponie der Klasse III oder IV hat bei jeder Abfallanlieferung unverzüglich eine Annahmekontrolle durchzuführen, die mindestens umfasst:

Die Dokumentation der Annahmekontrolle ist in das Betriebstagebuch einzustellen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Der Betreiber einer Deponie der Klasse III oder IV hat bei jeder Abfallanlieferung vorzugeben:

Durchführung der Kontrollanalyse nach § 8 Abs. 4 der DepV

Jede Anlieferung wird darüber hinaus im Rahmen der Eingangskontrolle fotografiert und digital auf Datenträgern gespeichert.

Es wird für jede Abfallanlieferung eine schriftliche Eingangsbestätigung gem. §8 Abs. 9 DepV ausgestellt.

 

Annahmeverfahren


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